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Genehmigungsbesorgung

Liegt Ihr Fahrzeug samt Ladung über dem gesetzlich erlaubten Abmessungen und Gewichten, benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung, um den Transport gesetzeskonform durchführen zu dürfen!

Beantragung von Genehmigungen für Österreich

In Österreich gibt es mehrere Möglichkeiten eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen.

Jahresgenehmigung: wird wenn es Fahrzeugtechnisch möglich ist mit folgenden Abmessungen, für ganz Österreich, ausgestellt.

Länge: bis 25,00m , Breite: bis 3,50m, Höhe: 4,30m absenkbar auf 4,20m und maximal 60,00 ton Gesamtgewicht.

3 Monatsgenehmigung: wird wenn es Fahrzeugtechnisch möglich ist mit folgenden Abmessungen, für eine Route und zurück, ausgestellt.

Länge: bis 35,00m , Breite: bis 4,50m, Höhe: 4,50m und maximal 100,00 ton Gesamtgewicht.

Monatsgenehmigung: wird für die Dauer von maximal 1 Monat, für eine bestimmte Route und zurück, ausgestellt. Die Abmessungen und das Gesamtgewicht, sind je nach Ladung und technischer Möglichkeit des Fahrzeuges zu beantragen.

Bei  den 3 Monats- und der Monatsgenehmigung kann es sein, dass eine Streckenprüfung von der Behörde vorgeschrieben wir, welche wir auch gerne für Sie erledigen


Beantragung von Genehmigungen für Deutschland

Jahresgenehmigung / 3 Jahresgenehmigung: wird wenn es Fahrzeugtechnisch möglich ist mit folgenden Abmessungen, für ganz Deutschland, ausgestellt.

Länge: bis 20,50m (inkl. 4m Überhang) , Breite: bis 3,00m, Höhe: 4,00m und maximal 40,00 ton Gesamtgewicht.

Bei vorliegen einer Paragraf 70 Genehmigung können folgende Abmessungen beantragt werden:

Länge: bis 23,00m, Breite: bis 3,00m, Höhe: 4,00m und maximal 41,80 ton Gesamtgewicht.

3 Monatsgenehmigung: wird wenn es Fahrzeugtechnisch möglich ist mit folgenden Abmessungen, für eine Route und zurück, ausgestellt.

Länge: bis 20,50m (inkl. 4,00m Überhang) , Breite: nach Bedarf, Höhe: 4,50m und maximal 40,00 ton Gesamtgewicht.

Bei vorliegen einer Paragraf 70 Genehmigung können folgende Abmessungen beantragt werden:

Länge, Breite, Höhe und maximales Gesamtgewicht lt. Paragraf 70 Genehmigung.

Bei  der 3 Monatsgenehmigung kann es sein, dass eine Streckenprüfung von der Behörde vorgeschrieben wir, welche wir auch gerne für Sie erledigen.

Beantragung von Paragraf 70 Gutachten

Um eine Paragraf 70 Genehmigung beantragen zu können, benötigen Sie vorab ein Gutachten vom TÜV  Deutschland!

Gerne kümmern wir uns um einen Termin beim TÜV in Passau um dieses Gutachten für Ihr Fahrzeug zu erlangen, mit welchem wir dann Ihre Paragraf 70 Genehmigung beantragen können.


Im Normfall beantragen wir die Paragraf 70 Genehmigung mit dem Einschluss der Paragraf 29 (3 Jahresgenehmigung) für Ihr Fahrzeug.


Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.